Handwerkerbonus Antrags­phase startet am 15. Juli 2024

Handwerkerbonus 2024: Förderung für Handwerksleistungen

Ab dem 15. Juli 2024 startet die Antragsphase für den Handwerkerbonus, eine finanzielle Förderung für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Hier sind die wichtigsten Details:

Was wird gefördert? 

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

Gas- und Sanitärtechnik

  • Beispiel für förderfähige Leistungen: Reparatur und Wartung von Gasinstallationen (wie Gaskessel, -thermen und -leitungen) sowie Errichtung, Wartung und Reparatur von Sanitärinstallationen (wie Bad-, WC-, Wasch- und Dusch- und Ablaufinstallationen)
  • Beispiele für nicht förderfähige Leistungen: Neuerrichtung von fossilen Heizungssystemen

Kälte- und Klimatechnik

  • Beispiel für förderfähige Leistungen: Errichtung, Erweiterung, Wartung und Reparatur von Kälte- und Klimatechnischen Installationen, wie Klima- und Kälteanlagen, Wärmepumpen sowie Einrichtungen zur Gebäudetechnikautomation

Heizungstechnik und Lüftungstechnik

  • Beispiel für förderfähige Leistungen: Errichtung, Erweiterung, Wartung und Reparatur von Heizungs- und Lüftungstechnischen Installationen, wie Heizungsanlagen oder Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung sowie Einrichtungen zur Gebäudetechnikautomation.
  • Beispiele für nicht förderfähige Leistungen: Neuerrichtung von fossilen Heizungssystemen

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.

Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.

Ein Antrag für den Handwerkerbonus ist ab 15. Juli 2024 online möglich.